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Beratungslehrer

Wofür ist der Beratungslehrer zuständig?

In der Regel werde ich im Auftrag der Eltern bzw. der Schüler tätig. Meine Aufgaben beginnen dort, wo Eltern und Lehrer nicht mehr weiter wissen. Dazu gehören:

Fragen der Schullaufbahn, z.B.

  • Ist mein Kind an der richtigen Schule?
  • Welchen Schulabschluss sollte mein Kind anstreben?
  • Welche Möglichkeiten hat mein Kind, außerhalb des Gymnasiums einen bestimmten Schulabschluss zu erreichen?

Beratung bei der Behebung von Schulschwierigkeiten, z.B.

  • Warum hat mein Kind so schlechte Noten, obwohl es viel arbeitet?
  • Weshalb kann sich mein Kind so schlecht konzentrieren?
  • Wieso hat mein Kind bei der Klassenarbeit alles vergessen, was es zu Hause noch wusste?

Was kann der Beratungslehrer tun?

Ich versuche – zunächst in Beratungsgesprächen – Ursachen für Probleme und Schwierigkeiten herauszufinden. Gegebenenfalls setze ich geeignete Testverfahren ein. Dann erarbeite ich gemeinsam mit Eltern und Schülern Lösungswege, die sie zusammen gehen können. Selbstverständlich gilt für Ablauf und Ergebnis der Beratung die Schweigepflicht.

Was ist ein Beratungslehrer?

Ich bin Fachlehrerin am Otto-Hahn-Gymnasium, an dem ich die Fächer Deutsch und Philosophie/Ethik unterrichte. Währenddessen habe ich eine zusätzliche Ausbildung von 18 Monaten zur Beratungslehrerin absolviert. Inhalte waren z.B. Schullaufbahnberatung, (lösungsorientierte) Gesprächsführung, Angst, Motivation, Konzentration sowie Probleme beim Lernen und hinsichtlich zu erbringender Leistungen. In meiner Funktion als Beratungslehrerin bin ich dem Oberschulamt und der schulpsychologischen Beratungsstelle verantwortlich. Gegenüber anderen Personen – auch den LehrerInnen meiner Schule – habe ich Schweigepflicht.